Dj-Hajo.de
Besucherzaehler
AGB’s
Das berühmte Kleingedruckte - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche grundsätzlich für alle Veranstaltungen gültig sind, für die ich gebucht werde.
1.)   Die nachfolgenden AGB gelten für jede Veranstaltung, für die DJ Hajo gebucht worden ist.        Die AGB sind Bestandteil des Engagementsvertrages. Etwaigen anderen Bedingungen wird        ausdrücklich widersprochen. 2.)   Mit Beendigung der Veranstaltung hat DJ Hajo seine Vertragspflichten erfüllt. 3.)   Der Veranstalter gewährt DJ Hajo vor Beginn der Veranstaltung ausreichend Zeit zum Aufbau der Anlage. 4.)   Eine Wegebeschreibung/Skizze zum Veranstaltungsort ist ggf. vom Veranstalter beizubringen. 5.)   Die Gage sowie evtl. andere aufgeführte Kosten sind nach Ende der Veranstaltung an DJ Hajo        grundsätzlich in bar gegen Quittung oder Rechnung auszuzahlen. Schecks oder Wechsel bzw.        Geschichten mit Zahlungsziel und Überweisungen werden nicht akzeptiert. 6.)   Der Engagementsvertrag ist bis zum genannten Datum an DJ Hajo zurückzusenden. Ansonsten        kann eine Wahrnehmung des Termins nicht garantiert werden. 7.)   Der Veranstalter haftet im Rahmen der AGB für Schäden an der Technik von DJ Hajo, welche durch        ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Sofern DJ Hajo feststellt, dass Gefahr für        sich und seine Technik besteht, z.B. durch angetrunkene Gäste, andere störende Personen,        witterungsbedingte Einflüsse o.ä. ist er berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen oder        einzustellen. Der Anspruch auf Vergütung geht dadurch nicht verloren. DJ Hajo präsentiert die        betriebsbereite Anlage und deren Funktionstüchtigkeit beim Soundcheck dem Veranstalter vor Ort. 8.)   Der Veranstalter oder ein von ihm Beauftragter haben während einer öffentlichen Veranstaltung für        Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Bei Bedarf sind Ordnungskräfte einzusetzen. Personen- und        Sachschäden von DJ Hajo und seiner Mobildisko, welche durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige        Zerstörung, angetrunkene Personen oder unsachgemäße elektrische Stromversorgung verursacht werden,        gehen voll zu Lasten des Veranstalters. Bei nicht reparierbaren Schäden ist als Schadenersatz vom        Wiederbeschaffungswert auszugehen. 9.)   Der Veranstalter hat DJ Hajo bei Bedarf eine Liste mit weisungsberechtigten bzw.        entscheidungsbefugten Personen zu überreichen. 10.) Eine eventuelle Bühne ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von DJ Hajo aufgebaut und gesichert. 11.) Die Stromversorgung ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von DJ Hajo herzustellen und nach den        geltenden VDA-Normen und -Richtlinien abzusichern. 12.) Für das Fahrzeug/die Fahrzeuge von DJ Hajo sind kostenlose Parkplätze für die Dauer der        Veranstaltung vorzusehen. Sämtliche Gebühren von Parkhäusern, Parkuhren, etc.        gehen voll zu Lasten des Veranstalters. 13.) Der Auftraggeber/Veranstalter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die für die        Veranstaltungen gelten, verantwortlich; insbesondere die Einhaltung des Urheberrechts. Der        Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, anfallende GEMA/GvL-Gebühren (auch        für die eingesetzten überspielten und digitalisierten Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen. Ich        weise ausdrücklich darauf hin, dass ich für die Musikwiedergabe selbsthergestellte CD-R und        Speichermedien mit MP3-Dateien nutze. DJ Hajo steht die Wahl der Art der Tonträger frei. 14.) Der Veranstalter ist verpflichtet, DJ Hajo darüber zu informieren, wenn der betreffende Raum nicht        ebenerdig ist bzw. nur über enge Treppen und Gänge zu erreichen ist. In diesen Fällen sowie bei        Veranstaltungen über 200 Personen mit Technikaufbau ist zur zügigen Abwicklung des Auf- und        Abbaus eine zweite Person erforderlich. Unterbleibt diese Information, ist DJ Hajo berechtigt, die        Durchführung der Veranstaltung zu verweigern. Der Vergütungsanspruch geht dadurch nicht verloren. 15.) Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird eine Konventionalstrafe in Höhe des Honorars        vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche (außer bezüglich der Punkte 6 und 7 der AGB)        sind ausgeschlossen. 16.) DJ Hajo hat den allgemeinen behördlichen Hinweisen des Veranstalters folge zu leisten. Ansonsten        ist er in der Gestaltung des Programms – auch Dritten gegenüber – frei. 17.) Die elektronische Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Bilder und Filme, welche DJ Hajo während        seiner Tätigkeit als DJ darstellen, ist gestattet, wenn eine direkte Verlinkung zur Website www.Dj-Hajo.de erfolgt. 18.) Der Veranstalter stellt DJ Hajo ein den Umständen entsprechendes Catering. Grundsätzlich dürfen        DJ Hajo nur alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden. 19.) Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. 20.) Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages seitens des Veranstalters zahlt dieser        ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens:           - innerhalb 4 Wochen vor der Veranstaltung 30% der vereinbarten Gage (ohne Anfahrt)           - innerhalb 1 Woche vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage (ohne Anfahrt)           - am Veranstaltungstag: die Anfahrtspauschale + 80% der vereinbarten Gage        Bei Ausfall von DJ Hajo sorgt dieser für gleichwertigen Ersatz und trägt die nachgewiesenen Mehrkosten. 21.) Tritt bei einer Veranstaltung, für die DJ Hajo gebucht wurde, ein weiterer gewerblich auftretender Künstler        - egal ob Solisten oder mehrere Interpreten - auf und möchte dieser bzw. möchten diese die Technik von        DJ Hajo benutzen, so hat bzw. haben der/die Künstler am Veranstaltungstag eine Pauschale von 30 Euro        in bar gegen Quittung zu entrichten. Der Veranstalter ist verpflichtet, den/die Künstler über diese        Regelung zu informieren. Unterbleibt diese Information, kann eine Mitbenutzung der Technik nicht        gewährleistet werden. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Künstler bzw. einer der Künstler zur        Verwandtschaft des Veranstalters gehört. 22.) Sind einzelne Vertragsbedingungen unwirksam oder anfechtbar so wird die Gültigkeit des restlichen        Vertrages hierdurch nicht berührt. 23.) Gerichtsstand ist Apolda.
Goldenen Tips Home Bilder AGB’s Über Mich Kontakt FAQ Gästebuch Impressum Ambiente AGB’s AGB’s